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Neues Urheberrecht 2008 in Kraft getreten
02.09.2008: Seit dem 1.09.2008 gilt ein neues Urheberrecht. Aufatmen können vor allem die Staatsanwälte. Diese wurden in der Vergangenheit von einer Flut von Anzeigen gegen unbekannt überspült, denn dies war der einzige Weg für z.B. die Musikindustrie, die Personendaten von Raubkopierern zu ermitteln. Dieser Umweg wird jetzt nicht mehr benötigt, das Label kann direkt beim Internetprovider nachfragen. Allerdings gibt es einen Richtervorbehalt.
Als Webdesigner, Autor oder Musiker ohne Plattenlabel haben Sie so ebenfalls bessere Karten. Wenn Ihr Webdesign geklaut wurde oder jemand sich mit fremden Federn schmückt, können Sie sich direkt an den Internetprovider oder Portalbetreiber wenden und von diesem die Herausgabe weiterer Daten verlangen. Sie können auf diesem Wege z.B. die Emailadresse und letzte verwendete IP-Adresse in Erfahrung bringen und auf dieser Basis dann die Person ermitteln.
In der Praxis werden dazu aber sicherlich noch einige richterliche Konkretisierungen erforderlich sein. Nicht ganz leicht ist auch für den Urheber, wenn das Plagiat über eine Website angeboten wird, die sich im Ausland befindet und/oder deren Inhaber seinen Sitz im Ausland hat.
Die Neuerungen im Überblick finden Sie auf Stern.de.
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