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US-Gericht stärkt Urheberrecht für Open-Source-Programmierer
14.08.2008: Open-Source und Urheberrecht klingt für manche wie ein Widerspruch. Das dem nicht so ist, hat nun ein US-Bundesgericht bestätigt.
Ausgangspunkt war ein Streit um eine Open-Source-Software, die einerseits durch Patentansprüche eines kommerziellen Anbieters angegriffen wurde und anderseits nach Aussage eines der Open-Source-Entwicklers durch denselben Anbieter in dessen kommerziellem Produkt verwendet wurde.
Ein Gericht in Kalifornien vertrat zunächst die Auffassung, dass die Open-Source-Entwickler durch die weit gefasste Open-Source-Lizenz keinen Anspruch gemäß Urheberrecht geltend machen können. Dies hätte weitreichende Folgen gehabt. U.a. würden Open-Source-Entwicklern bei der Übernahme des freien Codes in kommerzielle Produkte nur schwächere Mittel zur Verfügung stehen, um Schadensersatz und Unterlassung zu fordern.
Das Bundesgericht hat dem widersprochen. Das Urteil stärkt die rechtliche Position der Open-Source-Szene und verdeutlicht aufs neue, dass urheberrechtliche Beweissicherungen auch für Programmierer sinnvoll und empfehlenswert sind.
Quelle: Heise.de
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