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Fehlender Urhebernachweis kommt Stadtplanbetreiber teuer zu stehen
29.02.2008: Ein Stadtplanbetreiber unterliegt vor Gericht in einem Urheberrechtsstreit, weil er keine überzeugenden Beweise vorlegen kann. Das AG München erklärte in der umfangreichen Urteilsbegründung, der Nachweis der Aktiv-Legitimation sei „widersprüchlich, beschränkt sich im Wesentliche auf nicht durch Tatsachen unterlegte Behauptungen und wurde auch nicht ausreichend unter Beweis gestellt.“. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil im Download bei Dr. Bahr.
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