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Neues Urheberrecht ohne Folgen für Urhebernachweise
27.09.2007: Die vielseitig kritisierte Novelle des Urheberrechts wird voraussichtlich 2008 in Kraft treten. Vor dem Hintergrund der öffentlich geführten Diskussion um Ertragseinbußen bei Musik- und Entertainmentkonzernen durch sogenannte Raubkopien liegt der Fokus des neuen Urheberrechts erneut auf der Frage der wirtschaftlichen Ertragssteigerung und -sicherung für die Urheber bzw. deren Verlage, Labels etc. Keine Beachtung findet die Frage nach einer zuverlässigen Beweisführung der eigenen Urheberschaft. Unter Verweis auf die Urhebervermutung (§ 10 UrhG) wird angenommen, dass derartige Beweise nicht notwendig sind. Doch kann gerade die Urhebervermutung zu Beweisproblemen führen, z.B. wenn sich ein Plagiator auf diese Regelung beruft und der wahre Urheber demnach beweispflichtig ist.
Einen realen Fall und eine kritische Bewertung der bislang verfügbaren Nachweisformen erörtert PriorMart-Vorstand Peter Schilling in der aktuellen Ausgabe „Kommunikation & Recht“, der juristischen Fachzeitschrift mit Spezialisierung Medien, Telekommunikation und Multimedia.
Den Artikel finden Sie online unter Betriebs-Berater.de.
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