Urheberschutz für Programmierer
Als Programmierer möchten Sie sicherlich nicht, dass jemand unbefugt Ihre Arbeit nutzt. Die gerade wieder beginnende Diskussion um die Patentierbarkeit computerimplentierter Erfindungen bereitet Ihnen jedoch vermutlich Bauchschmerzen.
Braucht man wirklich zusätzlichen Urheberschutz?
Ihre Software ist durch das Urheberrecht geschützt und zwar kostenlos. Der Schutz beginnt automatisch mit der Schöpfung des Werkes. In der Praxis erweist es sich jedoch als schwierig, die erforderlichen Beweise zu erbringen. In der Regel stellt erst die Veröffentlichung den ersten Urhebernachweis dar, in der Zeit davor sind Sie deshalb ungeschützt. An größeren Projekten arbeitet man lange, bevor Sie veröffentlichungsreif sind, andere sollen gar nicht veröffentlicht werden. Benötigt wird also kein zusätzlicher Schutz, sondern ein Beweis, um den vorhandenen Schutz in Anspruch nehmen zu können.
Welche Risiken muss ich befürchten?
Besondere Gefahr geht von der Patentrichtlinie aus.
Da ein Patentinhaber von Personen, die sein Patent nutzen, Lizenzen
oder Unterlassung fordern kann, könnte Ihnen ein Verbot der
Verwendung der eigenen Software ins Haus stehen. Können Sie
dagegen Ihre Urheberschaft früh genug nachweisen, können
Sie zumindest von Ihrem Weiterbenutzungsrecht Gebrauch machen und
u.U. auch von dem Recht auf das Patent.
Problematisch sind aber auch Streitigkeiten untereinander. Wenn
sich der Verdacht eines Plagiats nicht beweisen oder entkräften
läßt, schwelt der Vorwurf jahrelang. Beide Seiten verlieren
dadurch, auch wenn womöglich nur ein Mißverständnis
zugrunde liegt.
Ein Lösungsvorschlag
Es wird ein Beweisdienst benötigt, der juristisch
anerkannt den Schöpfungszeitpunkt der jeweiligen Software(teile)
dokumentiert. Viele angebliche Beweise, wie Zeugenaussagen, das
Einschreiben an sich selbst oder Datensicherungen, sind manipulierbar
und im Ernstfall nicht beweiskräftig. Nachweise durch unabhängige
Dritte kosten Geld und da die unabhängigen Dritten oft private
Personen oder Firmen ohne öffentliche Authorisierung darstellen,
ist auch hier die Beweiskraft fraglich.
Staatlich zum Nachweis authorisiert ist z.B. ein Notar. Durch eine notarielle
Hinterlegung ist beweiskräftig, was Sie bis zu diesem Zeitpunkt
niedergelegt haben. Es ist jedoch nicht einfach, einen Termin bei einem
Notar für eine Hinterlegung zu bekommen und es kostet Geld. Der
Aufwand ist so hoch, dass es sich nicht lohnt, jede Woche zu hinterlegen
sondern man tut es meist nur bei besonders wichtigen Werken.
Regelmäßige notarielle Hinterlegungen beweisen der Wahrheit.
Wer regelmäßig, z.B. monatlich, den Stand
seiner Arbeit notariell hinterlegt, kann spätere Patentanrechte
und Plagiatsvorwürfe abwehren. Selbstverständlich können
Programmierer zu ähnlichen Ideen kommen und ähneln sich Problemlösungen,
ohne Plagiate zu sein. Wenn Sie Ihren Arbeitsprozess dokumentieren,
lassen sich viele dieser angebliche Plagiatsvorfälle klären.
Für die Wahrheitsfindung wird es auch eine Rolle spielen, ob es
überhaupt Gelegenheit gab, die Werke des anderen zu plagiieren.
Der zeitliche Nachweis wird hier eine wesentliche Rolle spielen und
entweder die Unschuld klar beweisen oder aber den Plagiatsverdacht verstärken.
Auch gegen Plagiateure der eigenen Werke hat man ein kraftvolles
Werkzeug zur Hand.
Wöchentliche notarielle Hinterlegungen bei Priormart
Die PriorMart AG hat ein Verfahren entwickelt, welches
notarielle Hinterlegungen online ermöglicht. Als Dienstleister
steht PriorMart praktisch zwischen dem Kunden und dem Notar und nimmt
dem Kunden sämtliche Vorbereitungen ab. Zusätzlich erhält
der Programmierer für jede hochgeladene Datei ein Schutzsiegel,
welches auf der Website, in Emails oder in ausgedruckten Texten verwendet
werden kann. So läßt sich der Schutz auch nach außen
dezent dokumentieren. Hier erfahren
Sie mehr.








