Ideenschutz für Musiker & Songwriter

Nicht jeder Hit beglückt auch den, der ihn geschrieben hat. Oft schmückt sich jemand mit fremden Federn und nimmt Lorbeeren entgegen, die eigentlich anderen zustehen. Als geprellter Songwriter hat man oft wenig in der Hand. Einerseits muss man gegen einen erfolgreichen Musiker mit der Betonung auf -reich vorgehen. Anderseits ist die Beweislage auch oft sehr dünn. Schuld daran sind nicht zuletzt einige Legenden, die Musikern Beweiskraft vorgaukeln, wo keine existiert.

Legende I: Wer seinen Song per Einschreiben an sich selbst schickt und dieses Einschreiben dann verschlossen aufbewahrt, kann damit den Zeitpunkt seines Songwriting beweisen. Die traurige Wahrheit lautet, dass das Einschreiben an sich selbst nur beweist, wann man den Umschlag an sich selbst geschickt hat. Ob man den Inhalt ausgetauscht oder manipuliert hat, ist nicht festzustellen. Das Einschreiben an sich selbst dient deshalb bestenfalls als Indiz, als Beweis wird es regelmäßig abgelehnt.

Legende II: Im Ernstfall werden Ihre Freunde bezeugen, dass Sie einen strittigen Song schon früher geschrieben haben und Ihnen die Rechte daran zustehen. In Wahrheit können Ihre Freunde wahrscheinlich schon nach einem Jahr sich nicht mehr genau erinnern, was vorher oder nachher war. Die Erinnerung läßt nach, was ein guter Anwalt der Gegenseite mit Leichtigkeit nachweist. Hinzukommt, dass nicht jede Freundschaft ewig hält. Sind Sie vertritten, ist Ihr Freund weit weg gezogen oder krank geworden, stehen Sie ohne Beweis da.

Legende III: Sie fertigen regelmäßig Backups und können mit den darauf enthaltenen Dateien genau nachweisen, wann Sie welchen Song geschrieben haben. In Wahrheit ist nichts so leicht manipulierbar wie die Systemzeit Ihres Rechners. Sogar Laien benötigen nur wenige Minuten dafür, das Erstellungsdatum Ihrer Songs um mehrere Jahre zurückzusetzen. Backups sind gut gegen Datenverlust, als Urhebernachweis kommen sie nicht in Frage.

Legende IV: Kommerzielle Anbieter von Urhebernachweisen sind Abzocker. In Wahrheit steckt der Teufel im Detail. Ausschlagebend ist wie immer nicht der Preis sondern das Preis-Leistungs-Verhältnis. Welchen Wert hat der Beweis, den der kommerzielle Anbieter liefert wirklich? Schauen wir ins Detail und finden wir heraus, wo sich der Teufel versteckt:

Private Hinterlegungsstellen: Das Internet wimmelt von selbsternannten Hinterlegungsstellen, welche Angebote a la "Du sendest mir deine CD, ich bestätige dir den Empfang und mit dieser Quittung kannst du vor Gericht den Schöpfungszeitpunkt beweisen" gegen ein Entgelt im Bereich 30-80 Euro offerieren. Diese Dienste bieten nicht mehr als schriftliche Zeugenaussagen (siehe oben). Zwar ist der Zeuge in diesem Fall nicht mehr Ihr engster Freund, was die Beweiskraft erhöht, aber er bleibt dennoch eine durch das Gericht einzuschätzende Privatperson. Der private Hinterleger wird auch kaum im Ernstfall selbst vor Gericht erscheinen, um die eigene Aussage durch ein seriöses Auftreten zu stärken. Wer kann ausschließen, dass der private Hinterlegungsanbieter nicht gegen eine stattliche Summe das Empfangsdatum auch mal um ein paar Jahre zurücksetzt? Er hätte wenig zu befürchten, da es ihm nur schwer nachgeweisen werden könnte. Vor Gericht wird eine solche Zeugenaussage zwar zur Kenntnis genommen aber mit gemischten Gefühlen betrachtet. Ob der Preis diesen Vorteil wert ist, muss jeder selbst entscheiden. Maßgeblich wird sicherlich sein, ob Alternativen mit besseren Preis-Leistungs-Verhältnissen existieren.

Digitale Zeitstempeldienste: Hier ist zu unterscheiden. Grundsätzlich kann jeder digitale Zeitstempel anbieten. Juristische Aussagekraft entfalten jedoch ausschließlich qualifizierte Zeitstempeldienste. Diese werden von ausdrücklich authorisierten Stellen (TrustCenter) ausgegeben. Praktisch kommen digitale Zeitstempel vor allem in Unternehmen zum Einsatz, z.B. zur zeitlichen Einordnung des digitalisierten Posteingangs. Für Privatpersonen ist das Verfahren verhältnismäßig aufwendig und dem Autor ist derzeit kein Anbieter bekannt, welcher eine solche Leistung für Musiker anbietet. Über das Preis-Leistungs-Verhältnis kann deshalb derzeit nur orakelt werden. Wer sich nicht nur auf elektronisch vorliegende Beweise verlassen möchte, dem sei der nächste Absatz empfohlen.

Notarielle Hinterlegungen: Anstelle der privaten Hinterlegungsdienste gibt es auch staatlich authorisierte Stellen, welche Hinterlegungen und Beglaubigungen durchführen - die Notare. Ca. 10.000 Notare sind in Deutschland zugelassen. Sie beglaubigen Grundstücksverkäufe, Testamente, Firmengründungen und auch Hinterlegungen urheberrechtlich geschützter Werke. Wer mit einer notariellen Priorität (so heißt die Beglaubigung der notariellen Hinterlegung) vor Gericht erscheint, kann Glaubwürdigkeitsfragen ausschließen. Notare führen fortlaufende Urkundenrollen, unterliegen strengen Kontrollen und haben einen Eid abgelegt, eine Manipulation ist hier mehr als unwahrscheinlich.
Allerdings ist die notarielle Hinterlegung nicht ganz trivial in der Durchführung. Eine Hinterlegung mit Prioritätserklärung darf nämlich nur in Papierform erfolgen. Haben schon einmal einen Song mit allen Noten und Spuren ausgedruckt? Leicht kommen einige Ordner Papier zusammen. Hinzukommt, dass Sie im Nachweisfall Ihre Papiernotizen wieder zu einem Song zusammenfügen müssen.
Praktisch wird deshalb eher ein Datenträger in einen Umschlag gesteckt und durch den Notar versiegelt. Der Notar prüft in diesem Fall nicht den Inhalt. Schwierig wird es, wenn Sie nach 5 Jahren den Datenträger entnehmen und nicht mehr lesen können. Dann war die Hinterlegung nämlich nutzlos. Das Risiko ist nicht gering, zahlreiche CD-Rohlinge weisen nach 5 Jahren bereits erhebliche Lesefehler auf.
Hinzukommen die Vorbereitungen. Terminvereinbarung, Hinterlegungsinhalt abstimmen, zur Hinterlegung erscheinen - schnell sind damit einige Stunden verbracht. Das dieses Verfahren nicht kostenlos sein kann, leuchtet jedem ein. Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert der Hinterlegung und werden zuzüglich der Auslagen für Porto vom Notar berechnet. Die Kosten erscheinen erschwinglich, da man im Gegenzug auch einen gerichtssicheren Beweis erwarten kann.
(Analog können Hinterlegungen auch bei Anwälten durchgeführt werden. Diese sind aber nicht unparteilich und rechnen nach einer anderen Gebührenordnung ab.)

Es bleibt also festzuhalten, dass nicht der Preis sondern die oft mangelnde Leistung Kritikpunkt an den kommerziellen Anbietern ist. Eine notarielle Hinterlegung kann durchaus sinnvoll sein und die Gebühren sind in diesem Fall sicherlich gerechtfertigt.

Notarielle Hinterlegungen Online

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass notarielle Hinterlegungen auch online beauftragt werden können. Die PriorMart AG, ein Technologieunternehmen aus Deutschland, hat ein Verfahren entwickelt, mit dem Musikwerke auch digital und online entgegengenommen und notariell hinterlegt werden können. Die notarielle Hinterlegung erfolgt in diesem Fall tatsächlich in Papierform und ist damit 70-80 Jahre gültig. Ausgedruckt wird aber nicht das gesamte Werk sondern ein digitaler Fingerabdruck. Das Werk selbst wird durch die PriorMart AG archiviert, bei Bedarf mehrere Jahrzehnte. Musiker, die diesen Service nutzen, müssen sich nicht mehr aus dem Haus bewegen, um ein Werk notariell zu hinterlegen.

Digitales Schutzsiegel

Für Werke, die mit PriorMart notariell hinterlegt wurden, erhalten Musiker ein digitales Schutzsiegel. Dieses Schutzsiegel kann auf der Website, in Texten oder auch Werk selbst, z.B. auf dem Cover, eingebunden werden. So können Musiker Ihre Schutzmaßnahmen nach außen gut dokumentieren ohne juristische Texte oder Drohgebärden äußern zu müssen.

Maximaler Schutz und Zeitersparnis durch Dokumentation des Schöpfungsprozesses

Viele Musiker hinterlegen nur einmal das gesamte Werk kurz bevor es an das Label geschickt wird. Doch was passiert, wenn ein wichtiges Entwicklungsdetail nicht mehr enthalten ist? Wenn schon vorher, z.B. im Studio, Plagiatoren aktiv geworden sind? Wenn später noch einige Änderungen vorgenommen werden? In diesem Fällen kann die einmalige Hinterlegung nur bedingt helfen. Die Lösung ist jedoch sehr einfach:

Wer nicht nur fertige Werke einmalig hinterlegt sondern regelmäßig den gesamten Schöpfungsprozess, kann auch in diesen Fällen ruhig schlafen. Mit den Paketangeboten von PriorMart haben Musiker genau den richtigen Service, um den Schöpfungsprozess regelmäßig abzusichern.

Das Beste? Damit sparen Musiker sogar Zeit. Unnötig sind die Überlegungen, ob der Zeitpunkt der Hinterlegung der richtige ist. Unnötig sind auch die Fragen, ob die Schöpfungshöhe hoch genug ist. Der Musiker nimmt einfach seinen Arbeitsordner und hinterlegt ihn. Hier erfahren Sie mehr.

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Andrea Jaritz von Edition <dSaC> Musikverlag
Dank PriorMart kann ich meine Werke nun ohne Bauchweh Co-Verlagen, Produzenten und Musikern anbieten und online stellen. Dies ist eine kostengünstige und praktische Variante laufend den Werdegang meiner Arbeiten zu dokumentieren, um später im Streitfall die Entstehung der einzelnen Partituren schlüssig nachvollziehen zu können. [Andrea Jaritz von Edition <dSaC> Musikverlag]
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