Songs/Musik gegen Musikklau schützen. Welcher Urhebernachweis wirkt?
Nicht jeder Hit beglückt auch den, der ihn geschrieben hat. Oft schmückt sich jemand mit fremden Federn und nimmt Lorbeeren entgegen, die eigentlich anderen zustehen. Als geprellter Songwriter hat man oft wenig in der Hand. Einerseits muss man gegen einen erfolgreichen Musiker mit der Betonung auf -reich vorgehen. Anderseits ist die Beweislage auch oft sehr dünn. Schuld daran sind nicht zuletzt einige Legenden, die Musikern Beweiskraft vorgaukeln, wo keine existiert. |
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Legende 1: Einschreiben an sich selbst
Wer seinen Song per Einschreiben an sich selbst schickt und dieses Einschreiben dann verschlossen aufbewahrt, kann damit den Zeitpunkt seines Songwriting beweisen. Die traurige Wahrheit lautet, dass das Einschreiben an sich selbst nur beweist, wann man den Umschlag an sich selbst geschickt hat. Ob man den Inhalt ausgetauscht oder manipuliert hat, ist nicht festzustellen. Das Einschreiben an sich selbst dient deshalb bestenfalls als Indiz, als Beweis wird es rechtmäßig abgelehnt. Legende II: Zeugenaussagen
Im Ernstfall werden Ihre Freunde bezeugen, dass Sie einen strittigen Song schon früher geschrieben haben und Ihnen die Rechte daran zustehen. In Wahrheit können Ihre Freunde wahrscheinlich schon nach einem Jahr sich nicht mehr genau erinnern, was vorher oder nachher war. Die Erinnerung läßt nach, was ein guter Anwalt der Gegenseite mit Leichtigkeit nachweist. Hinzukommt, dass nicht jede Freundschaft ewig hält. Sind Sie verstritten, ist Ihr Freund weit weg gezogen oder krank geworden, stehen Sie ohne Beweis da. Legende III: Eigene Datenarchive
Sie fertigen regelmäßig Backups und können mit den darauf enthaltenen Dateien genau nachweisen, wann Sie welchen Song geschrieben haben. In Wahrheit ist nichts so leicht manipulierbar wie die Systemzeit Ihres Rechners. Sogar Laien benötigen nur wenige Minuten dafür, das Erstellungsdatum Ihrer Songs um mehrere Jahre zurückzusetzen. Backups sind gut gegen Datenverlust, als Urhebernachweis kommen sie nicht in Frage. Legende IV: Private Hinterlegungsstellen
Kommerzielle Anbieter von Urhebernachweisen sind Abzocker. In Wahrheit steckt der Teufel im Detail. Ausschlagebend ist wie immer nicht der Preis sondern das Preis-Leistungs-Verhältnis. Welchen Wert hat der Beweis, den der kommerzielle Anbieter liefert wirklich? Wir schauen ins Detail und finden heraus, wo sich der Teufel versteckt: Private Hinterlegungsstellen: Digitale Zeitstempeldienste: Notarielle Hinterlegungen: Es bleibt also festzuhalten, dass nicht der Preis sondern die oft mangelnde Leistung Kritikpunkt an den kommerziellen Anbietern ist. Eine notarielle Hinterlegung kann durchaus sinnvoll sein und die Gebühren sind in diesem Fall sicherlich gerechtfertigt. Notarielle Hinterlegung Online
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass notarielle Hinterlegungen auch online beauftragt werden können. Die PriorMart AG, ein Technologieunternehmen aus Deutschland, hat ein Verfahren entwickelt, mit dem Musikwerke auch digital und online entgegengenommen und notariell hinterlegt werden können. Die notarielle Hinterlegung erfolgt in diesem Fall tatsächlich in Papierform und ist damit 70-80 Jahre gültig. Ausgedruckt wird nicht das gesamte Werk sondern ein digitaler Fingerabdruck, der die Vorgaben des Signaturgesetzes übertrifft und somit als exakte gesetzliche Identifikation des Werkes dient. Die hochgeladene Datei wird durch die PriorMart AG archiviert, bei Bedarf mehrere Jahrzehnte. Musiker, die diesen Service nutzen, müssen sich nicht mehr aus dem Haus bewegen, um ein Werk notariell zu hinterlegen. Digitales Schutzsiegel
Für Werke, die mit PriorMart notariell hinterlegt wurden, erhalten Musiker ein digitales Schutzsiegel. Dieses Schutzsiegel kann auf der Website, in Texten oder auch Werk selbst, z.B. auf dem Cover, eingebunden werden. So können Musiker Ihre Schutzmaßnahmen nach außen gut dokumentieren ohne juristische Texte oder Drohgebärden äußern zu müssen. Maximal geschützt durch notarielle Dokumentation des Schöpfungsprozesses
Viele Musiker hinterlegen nur einmal das gesamte Werk
kurz bevor es an das Label geschickt wird. Doch was passiert, wenn ein
wichtiges Entwicklungsdetail nicht mehr enthalten ist? Wenn schon vorher,
z.B. im Studio, Plagiatoren aktiv geworden sind? Wenn später noch
einige Änderungen vorgenommen werden? In diesem Fällen kann
die einmalige Hinterlegung nur bedingt helfen. Die Lösung ist jedoch
sehr einfach: |









