Ist die notarielle Hinterlegung international wirksam?
Urkunden deutscher Notare können weltweit eingesetzt werden. Für die 69 Staaten des Haagener Abkommen ist die Anerkenntnis vertraglich geregelt. Mit den Staaten Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien und Österreich bestehen zusätzlich bilaterale Verträge, die die unmittelbare Anerkenntnis als öffentliche Urkunden bestätigen. Weitere Informationen über die Gültigkeit notarieller Urkunden im internationalen Rechtsverkehr finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.
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