Ich möchte eine Geschäftsidee realisieren. Wie kann PriorMart mich schützen?
Für eine Geschäftsidee gilt zunächst einmal das,
was bereits zur Schutzfähigkeit
einer Idee gesagt wurde: Sie genießt nicht gleichen
Schutzrechte wie fertige Werke. Bei vielen Geschäftsideen
kommen Sie aber nicht darum herum, Dritte in Ihr Vorhaben einzubeziehen.
Kapitalgeber, Kooperationspartner, Experten, Techniker, Marketingagenturen,
Vertriebsspezialisten - man benötigt viel externes Know-How,
bis eine Geschäftsidee marktfähig ist.
Bevor Sie den potentiellen Partnern Ihr Konzept darlegen, sollten
Sie es deshalb notariell hinterlegen lassen. Sie erhalten von
uns im Gegenzug ein Schutzsiegel mit einer Datenidentifikationsnummer.
Dieses Siegel fügen Sie vor der Übergabe an Dritte in
Ihr Konzept ein. Dadurch signalisieren Sie, dass Sie urheberrechtliche
Schutzmaßnahmen getroffen haben, ohne die Gesprächsatmosphäre
mit Mißtrauen zu belasten.
Sollte Ihr Urheberrecht tatsächlich geschädigt werden,
können Sie mit einem solchen Beweis auch von Ihrem Plagiator
Schadensersatz verlangen. Allerdings können Sie sich nach
einer notariellen Hinterlegung nicht zurücklehnen und auf
eine Monopolstellung wie beim Patent vertrauen.
| → Ist die notarielle Hinterlegung international wirksam? |
| ← Kann ich meine Website urheberrechtlich schützen lassen? |








