Prüft PriorMart, ob der Hinterleger auch tatsächlich der Urheber ist?
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PriorMart müsste zu diesem Zweck ein Heer von Privatdetektiven
beschäftigen, denn ein öffentliches Register für
hinterlegte Werke existiert im Urheberrecht nicht. Wer allerdings
behauptet, der Urheber eines fremden Werkes zu sein, riskiert
eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
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