Copyright & Urheberrecht für Titel, Namen, Marken.

Sie möchten erfahren, wie Sie Ihren Namen oder Titel effektiv schützen können? PriorMart gibt Auskunft:

Was wird geschützt?

Namen, Titel und Slogans können zwar als Text oder Grafik (Logo) vorliegen, werden aber trotzdem oft nicht durch das Urheberrecht geschützt, da die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Der Schutz für Namen, Titel und Slogans leitet sich daher überwiegend aus dem Markenrecht ab.

Schutzumfang

Das Markengesetz schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben. Der Inhaber der Marke hat das alleinige Recht zur Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr (Ausnahme: §23 MarkenG). Bei Zuwiderhandlungen kann der Markeninhaber Unterlassung, Vernichtung und Rückruf fordern. Geschützt werden auch Werktitel, (z.B. Titel von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, u.a.) sowie Unternehmenskennzeichen bzw. Firmennamen.

Schutzdauer

Die Schutzdauer einer Marke beginnt zum Zeitpunkt der Anmeldung und gilt für zehn Jahre. Die Schutzdauer kann auf Antrag um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Eine Marke kann gelöscht werden, wenn sie für fünf ununterbrochene Jahre nicht verwendet wurde.

Schutzanmeldung

Eine Marke gilt ab dem Tag der Anmeldung beim Patent- und Markenamt (DPMA) als geschützt, insofern der Anmeldung nicht widersprochen oder die Marke gelöscht wird. Für den Schutz eines Firmennamens oder Werktitels ist keine Anmeldung erforderlich. Für Werktitel kann aber vor Veröffentlichung des Werkes (max. sechs Monate) eine Priorität durch Titelschutzanzeige erreicht werden. Die Gebühren einer Markenanmeldung beim DPMA richten sich nach der Anzahl der Klassen und betragen mind. 300 EUR. Die Einschaltung eines Anwalts bei der Markenanmeldung wird angeraten.

Gemeinschaftsmarke - in ganz Europa gültig.

Eine Marke kann für Deutschland oder für die gesamte Europäische Union als Gemeinschaftsmarke (GM) angemeldet werden. Eine GM-Anmeldung bietet geografisch größeren Schutz, birgt aber auch ein höheres Konfliktrisiko bei der Anmeldung und bedarf eines höheren Überwachungsaufwands, um Markenverletzungen aufzudecken.

Links

Anwalt für Markenrecht (Beratung empfohlen)

Markengesetz
http://bundesrecht.juris.de/markeng/

Deutsches Patent- und Markenamt (Recherche und Registrierung)
http://www.dpma.de

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- Peter Schilling, Vorstand & Gründer


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