Copyright & Ideenschutz für Erfinder. Wie man Erfindungen richtig schützt.
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Was wird geschützt?
Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, vorausgesetzt, die Erfindung ist neu, beruht auf erfinderischer Tätigkeit und ist gewerblich anwendbar (Ausnahmen: PatG §§1-3). Schutzumfang
Der Patentinhaber hat das alleinige Recht zur Benutzung der patentierten Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts. Für die Dritte ist die Benutzung ohne seine Zustimmung verboten. [Ausnahme: Vorbenutzungsrecht] Schutzdauer
Die maximale Laufzeit eines Patents beträgt zwanzig Jahre ab dem Datum der Patentanmeldung. Achtung: In den USA beginnt der Patentschutz nicht mit dem Anmeldedatum sondern mit dem Erfindungsdatum. [-> Erfindungsdatum sichern durch notarielle Hinterlegung] Schutzanmeldung
Ein Patent gilt ab dem Tag der Anmeldung beim Patent- und Markenamt (DPMA), insofern der Anmeldung das Patent erteilt wird. Der früheste Anmelder erhält das Patent („first-to-file“-Regel). In den USA gilt im Gegensatz dazu die „first-to-invent“-Regel. Dort erhält der früheste Erfinder das Patent. Der Nachweis des Erfindungszeitpunktes (Priorität) ist daher für US-Patente sehr wichtig.
Die Gebühren für ein Patent beim DPMA setzen sich aus mehreren Einzelgebühren (Anmeldung, Recherche, Prüfung, Jahresgebühren) zusammen und betragen €400 oder mehr. Die Einschaltung eines Patentanwalts wird angeraten. Alternativ zum Patent kann ein Gebrauchsmuster angemeldet werden. Die Gebühren liegen hier niedriger, allerdings erfolgt bei einem Gebrauchsmuster keine Recherche, ob die Erteilungsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen. Diese Recherche muss separat beauftragt werden oder erfolgt erst im Streitfall. Ein Gebrauchsmuster kann sich daher als "zahnloser Tiger" erweisen. |
Vorbenutzungsrecht
Meldet ein konkurrierendes Unternehmen ein Patent auch nur einen Tag früher an, erhält es das Patent. Sie müssen dennoch nicht leer ausgehen. Können Sie nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Patentanmeldung des Anderen bereits „..im Inland die Erfindung in Benutzung genommen oder die dazu erforderlichen Veranstaltungen getroffen haben...“ (§12 PatG), müssen Sie das Patent nicht gegen sich gelten lassen und können die Erfindung für die Bedürfnisse Ihres Betriebes ausnutzen. Sicherheit durch
notarielle Hinterlegung
Daher gilt: Zeitnahe Dokumentationen von Entwicklungsständen und Benutzungsvorkehrungen durch notarielle Hinterlegung können Ihre Forschungsinvestitionen schützen. Mit der Hinterlegungs-Flatrate von PriorMart können Sie jederzeit Ihren Entwicklungsstand notariell absichern, ohne Kostenrisiko. Bequem hinterlegen
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