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1. Allgemeines
1.1. Die PriorMart AG (nachfolgend "PriorMart") führt
im Auftrag ihrer Vertragspartner (nachfolgend "Kunden") Hinterlegungen
bei einem in der Notarkammer zugelassenen Notar durch und erbringt weitere
Dienstleistungen zur Archivierung von Kundendaten sowie zur Vereinfachung
und Verbesserung des Urheberrechtsschutzes (nachfolgend "Dienstleistungen")
zu den von PriorMart auf der Internetseite veröffentlichten Tarifen.
In Ergänzung zu zwingenden gesetzlichen Bestimmungen gelten bis
zur vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit
dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen,
die der Kunde mit der Auftragserteilung an PriorMart anerkennt. Abweichende
Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn PriorMart
der Anwendung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere Vereinbarungen,
insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden sind nur
dann wirksam, wenn sich PriorMart damit ausdrücklich einverstanden
erklärt hat.
Die Geschäftsbedingungen werden auf der Internetseite veröffentlicht
und können dort eingesehen werden.
1.2. PriorMart ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu
ergänzen. PriorMart wird den Kunden ausdrücklich auf die jeweiligen
Änderungen hinweisen. Der Kunde hat die Möglichkeit, den AGB
innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu widersprechen. Hierauf weist PriorMart
ausdrücklich mit jeder Änderung hin. Wenn Sie den geänderten
AGB innerhalb der Frist widersprechen, gilt das Vertragsverhältnis
zum Tag des Fristablaufs als gekündigt. Wenn Sie den Änderungen
nicht widersprechen, treten die neuen Regeln und AGB ab dem Tag des
Fristablaufes in Kraft. Über Änderungen dieser AGB oder sonstiger
Angelegenheiten können wir Sie auch dadurch informieren, dass wir
Hinweise oder Links in unserem Angebot veröffentlichen.
2. Dienstleistungen
2.1. PriorMart nimmt Werke des Kunden in Form digitaler Dateien entgegen.
PriorMart prüft die technische Integrität der Datei und speichert
sie dauerhaft redundant in einem geschützten Archivierungssystem.
Nach einem System kaskadierender Einweg-Verschlüsselungs-Mechanismen
wird die Datei einfach oder mehrfach codiert, in Papierform gewandelt
und als notarielle Urkunde durch die PriorMart bei einem zugelassenen
Notar hinterlegt.
2.2. PriorMart archiviert jede hochgeladene Datei des Kunden für
den im Tarif festgelegten Zeitraum. Der Kunde kann eine Verlängerung
der Archivierung beauftragen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
2.3. Der Kunde kann PriorMart beauftragen, eine notarielle Beglaubigung
der Hinterlegung einer bestimmten Datei bei dem hinterlegenden Notar
anzufordern. Der Kunde erhält mit einer Lieferzeit von bis zu 4
Wochen die notarielle Prioritätserklärung in Papierform.
2.4. Der Kunde erhält für jede hinterlegte Datei ein einzigartiges
Siegel, welches er in seinen Veröffentlichungen und Unterlagen
zur Dokumentation der Beweissicherung gemäß den im Tarif
festgelegten Konditionen verwenden darf.
2.5. Der Kunde kann PriorMart beauftragen, dem Kunden eine Kopie der
hinterlegten Datei zur Verfügung zu stellen. PriorMart stellt diese
Datei innerhalb von bis zu 10 Werktagen online im geschützten Kundenbereich
zum Download bereit, insofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen
wurde.
3. Angebote/Zustandekommen von Vertragsverhältnissen,
Verfügbarkeit
3.1. Angebote von PriorMart in Prospekten, Anzeigen, Werbebannern usw.
sind auch bezüglich der Preisangaben stets freibleibend und unverbindlich.
An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich PriorMart 14 Tage
gebunden, gerechnet vom Datum der Angebotserstellung, insofern im Angebot
keine abweichende Frist vermerkt wurde.
3.2. Das Vertragsverhältnis für eine Dienstleistung kommt
durch die Erstellung eines Kundenauftrags und dessen Annahme durch PriorMart
zustande. Für den Auftrag ist das von PriorMart schriftlich oder
auf der Internetseite veröffentlichte Auftragsformular oder, insofern
bereitgestellt, die telefonische Auftragsannahmestelle zu verwenden.
PriorMart behält sich vor, die Bonität des Kunden vor Annahme
des Kundenauftrags und während der Vertragslaufzeit zu prüfen.
PriorMart kann den Auftrag schriftlich oder fernschriftlich annehmen.
Die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit, z.B. zum Uploadbereich,
stellt keine Auftragsannahme dar. Zur Annahme eines Auftrages ist PriorMart
nicht verpflichtet.
3.3. Die Übertragung eines Vertrages durch den Kunden auf einen
Dritten ist nur mit Zustimmung von PriorMart möglich. Die Zustimmung
bedarf der Schriftform.
3.4. Die Verfügbarkeit jeder einzelnen Dienstleistung - und damit
deren mögliche Nutzung durch den Kunden - beträgt innerhalb
eines Kalenderjahres 95% bei PriorMart. Eine darüber hinausgehende
Verfügbarkeit zählt nicht zur Leistungsverpflichtung von PriorMart,
kann jedoch von PriorMart erbracht werden. Entsprechend besteht kein
Anspruch des Kunden auf eine höhere als die oben genannte Verfügbarkeit.
4. Widerrufsrecht, Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung
4.1. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.
B. Brief, Fax, E-Mail). Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung
in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB
in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten
gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit §
3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
PriorMart AG
Friedrich-Ebert-Str. 94, 14467 Potsdam
Fax: 03381-269066-9
Email: service_de@priormart.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.
B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung,
für uns mit deren Empfang.
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig,
wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung
mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist
begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
4.2. Insofern im Tarif keine anderweitige Regelung vereinbart wurde,
wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wurde
eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag
ohne fristgerechte Kündigung jeweils um die ursprüngliche
Mindestvertragslaufzeit, höchstens jedoch um 12 Monate, sofern
im Kundenauftrag keine abweichende anschließende Vertragslaufzeit
geregelt ist.
4.3. Hinterlegungen, die nicht während einer tariflich vereinbarten
Vertragslaufzeit durchgeführt werden, werden nicht übertragen.
PriorMart wird den Kunden auf evt. verfallende Hinterlegungen hinweisen,
ist dazu aber nicht verpflichtet.
4.4. Die Kündigung hat mit einer Frist von 30 Tagen, bei einer
Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr von 14 Tagen, zum Ende der
Vertragslaufzeit erklärt zu werden.
4.5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt
(siehe Ziffer 11).
4.6. Kündigungen gegenüber PriorMart haben in Schriftform
zu erfolgen.
5. Preise und Rechnungsstellung
5.1. Die geltende Preisliste wird unter www.priormart.com/de veröffentlicht
und kann vom Kunden dort eingesehen und abgespeichert werden. Für
Änderungen der Preisliste gilt §1(2) entsprechend.
5.2. PriorMart stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen zu
den sich aus der Preisliste ergebenen Tarifen und Gebühren in Rechnung.
Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende
Fälligkeit auf der Rechnung vermerkt wurde. PriorMart ist berechtigt,
Gebühren oder Tarife verzögert in Rechnung zu stellen.
5.3. PriorMart zieht die Rechnungsbeträge von dem vom Kunden angegebene
Konto per Lastschrift ein.
Für Lastschriften, die aus vom Kunden zu vertretenen Gründen
zurückgereicht werden, hat der Kunde PriorMart die hierfür
anfallenden Kosten zu erstatten, mindestens jedoch das sich hierfür
aus der Preisliste von PriorMart ergebene Entgelt.
PriorMart ist berechtigt, fällige Zahlungen verzögert einzuziehen.
5.4. Sollte statt eines Lastschrifteinzugs eine Kreditkartenzahlung
vereinbart worden sein, gilt Ziffer 5.3. entsprechend.
5.5. Zahlt der Kunde fällige Rechnungen per Überweisung,
ist er zur Angabe der Rechnungs- und Kundennummer verpflichtet. PriorMart
ist berechtigt, vom Kunden einen Beleg über eine erfolgte Überweisung
anzufordern, wenn anders keine Zuordnung von Zahlungseingängen
möglich ist. PriorMart haftet nicht für Verzögerungen
bei der Zuordnungen von Zahlungseingängen. PriorMart hat das Recht,
bei Zahlungen per Überweisung eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
5.6. PriorMart hat das Recht, dem Kunden für mehrere Dienstleistungen
eine Gesamtrechnung auszustellen. PriorMart ist berechtigt, fällige
Rechnungen gesammelt von dem angegebenen Konto oder von der angegebenen
Kreditkarte einzuziehen.
5.7. Die auf der Preisliste angegebenen Gebühren enthalten die
z.Zt. gültigen Notariatsgebühren. Erhöhungen der Notariatsgebühren
z.B. aufgrund von Änderungen an der Notargebührenordnung oder
durch bei Vertragsschluss nicht bekannte Forderungen der zuständigen
Notarkammer, berechtigen PriorMart zur Erhöhung der Preise während
der Vertragslaufzeit.
5.8. Ermächtigt der Kunde einen Dritten zum Rechnungsempfang,
ist dieser auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit zum Empfang von Willenserklärungen
bezüglich der Rechnungen mit Wirkung für und gegen den Kunden
berechtigt.
6. Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde hat PriorMart jede Änderung seines Namens, seines
Wohnsitzes, seiner Emailadresse, seines Kontos bzw. seiner Bankverbindung/seiner
Kreditkartendaten und ähnlicher für das Vertragsverhältnis
wesentlichen Umstände unverzüglich schriftlich oder durch
das dafür vorgesehene Formular auf der Internetseite mitzuteilen.
6.2. Die Identifizierung des Kunden auf der Internetseite erfolgt durch
die Kundennummer und das geheime Passwort des Kunden, dass er während
der Registrierung selbst festgelegt hat. Der Kunde ist verpflichtet,
diese Identifikationsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen
und haftet für Schäden, die aus einer unbefugten Verwendung
der Identifikationsdaten entstehen. Besteht der Verdacht, dass unbefugte
Dritte Zugang zu den Identifikationsdaten erlangt haben, ist der Kunde
verpflichtet, PriorMart umgehend zu informieren. In diesem Falle ist
PriorMart zur sofortigen Sperrung des Zuganges berechtigt.
6.3. Der Kunde bestätigt mit dem Upload der Datei auf den Server
der PriorMart AG, dass er zum Upload berechtigt ist und in soweit über
die erforderlichen Rechte verfügt. Der Kunde räumt der PriorMart
AG darüber hinaus die erforderlichen Rechte für die zu erbringenden
Dienstleistungen ein (Vervielfältigungsrecht, Recht zur Veränderung).
6.4. Der Kunde haftet für jegliche Folgen, die PriorMart aus einem
unberechtigten Upload entstehen. Er stellt die PriorMart AG insbesondere
für sämtliche dadurch entstehenden Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten),
insbesondere die einer sachgemäßen Rechtsvertretung frei.
Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung wird der Kunde PriorMart
unterstützen. Für den Upload von Dateien, an denen Dritte
Rechte als Urheber oder Miturheber besitzen, ist der Kunden verpflichtet,
eine Genehmigung einzuholen. Ist der Kunde nicht der alleinige Urheber,
ist er verpflichtet, die Miturheber im dafür vorgesehenen Formularfeld
namentlich aufzuführen.
6.5. Der Kunde versichert, dass die von ihm hochgeladenen Daten nicht
gegen geltendes Recht verstoßen. Für Uploads, die gegen geltendes
Recht verstoßen, gilt § 6(4) entsprechend.
7. Speicherung von Kundendaten, Datenschutzbestimmungen
7.1. Mit dem Abschluss des Uploads einer Datei beauftragt
der Kunde PriorMart mit der notariellen Hinterlegung der in Papierform
direkt oder indirekt codierten Datei und willigt ein, dass die erforderlichen
Daten dem Notar und den Notariatsmitarbeitern zu diesem Zwecke zugänglich
gemacht werden. Der Notar ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm bei Ausübung seines
Amtes bekannt wird. Der Pflicht zur Vertraulichkeit unterliegen auch
alle Notariatsmitarbeiter.
7.2. PriorMart speichert personenbezogene Daten über
den Kunden, die zu seiner Identifikation dienen. Durch die Speicherung
kann der rechtliche Zusammenhang zwischen dem Kunden, der übertragenen
und gespeicherten Datei sowie der notariell hinterlegten Urkunde dargestellt
werden. Eine Löschung dieser Identifikationsdaten ist nur möglich,
wenn sämtliche Vertragsverhältnisse gekündigt oder abgelaufen
sind. Nach der Löschung ist es nicht mehr möglich, durch den
Kunden beauftragte Hinterlegungen, Uploads und Dateien in einen Zusammenhang
zum Kunden zu stellen, so dass der Zweck des Prioritätsnachweises
unmöglich geworden ist. Die Löschung dieser Daten ist unreversibel.
Die Löschung dieser Daten ist ausgeschlossen, solange der Kunde
PriorMart nicht ausdrücklich von jeglichen zukünftigen Ansprüchen
freistellt.
7.3. Die Löschung kann ausschließlich schriftlich
beauftragt werden. Bestehen Zweifel an der Echtheit des Löschungsauftrags,
kann PriorMart weitere Identitätsnachweise fordern und die Löschung
bis zur Erbringung der Nachweise aussetzen.
7.4. Von der Löschung ausgeschlossen sind Angaben
auf notariell hinterlegten Einzelblättern sowie auf notariell versiegelten
Sammeldatenträgern enthaltene Daten sowie Daten, die zur Führung
der Bücher nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind.
Auf nicht versiegelten Sammeldatenträgern enthaltene personenbezogene
Daten können zur Löschung vorgemerkt werden. Die Löschung
erfolgt, wenn keine weiteren auf dem Sammeldatenträger gespeicherten
Daten dadurch beeinträchtigt werden.
7.5. Der Kunden willigt ein, dass PriorMart so genannte
Cookies einsetzt und damit Nutzungsdaten des Kunden erhebt, verarbeitet
und nutzt. Der Einsatz dieser Cookies dient dazu, PriorMart nutzerfreundlich
und nutzerbezogen sowie effektiv und sicher auszugestalten. So können
etwa die beim Einloggen für die Authentifizierung abgefragten Daten
gespeichert werden, um dem Kunden ein vereinfachtes Einloggen zu ermöglichen.
Darüber hinaus dienen Cookies unter anderem auch der persönlichen
Begrüßung im PriorMart-Kundenbereich und der Bereitstellung
von Anwendungen und Informationen, die auf den Kunden zugeschnitten
sind.
Cookies sind alphanumerische Identifizierungszeichen, die temporär
im Arbeitsspeicher abgelegt („Session Cookie“) oder permanent
auf der Festplatte gespeichert („permanenter Cookie“) werden.
Durch die Einstellung des verwendeten Internet-Browsers besteht die
freie Wahl, ob Cookies akzeptiert werden sollen, beim Setzen eines Cookies
eine Information erfolgen soll oder ob alle Cookies abgelehnt werden
sollen. PriorMart verlangt keine Annahme von Cookies, jedoch können
einige Merkmale der Webseite bei Ablehnung eingeschränkt werden.
PriorMart behält sich vor, externe Anbieter zur Analyse von Kunden-
und Nutzungsdaten einzubinden. Eventuell speichert der Browser des Kunden
ein von diesen Drittanbietern gesendetes Cookie. Dieses Cookie kann
durch den Drittanbieter ausgelesen werden.
Allgemeine Informationen zur Verwaltung von Cookies:
http://www.werle.com/helps/cookies.htm
Allgemeine Informationen über Cookies:
http://de.wikipedia.org/wiki/HTTP-Cookie
7.6. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Auftragsdaten
gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gespeichert und
weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung
des Vertragsverhältnisses notwendig ist.
7.7. PriorMart ist berechtigt, den Namen und die Adresse
des Kunden sowie den Tatbestand der Leistungsstörung an die Schufa
AG zu melden, wenn PriorMart aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder
ihrer Geschäftsbedingungen zu einer außerordentlichen Kündigung
berechtigt ist.
8. Sperrung des Kunden
8.1. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift oder bei anderer Nichtzahlung
des Rechnungsbetrages für Dienstleistungen ist PriorMart berechtigt,
betroffene Dienstleistungen ohne Ankündigung zu sperren, wenn und
solange der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist.
Die Sperrung unterbleibt, wenn der Kunde begründete Einwendungen
gegen die Rechnung erhoben hat oder statt der Zahlung eine Stundungsvereinbarung,
zu deren Abschluß PriorMart nicht verpflichtet ist, getroffen
worden ist.
8.2. PriorMart ist außerdem berechtigt, Dienstleistungen zu sperren,
wenn:
- der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses
gegeben hat oder
- eine Gefährdung der Hard- und Software von PriorMart, insbesondere
der Internetseiten, der Datenbanken und Datenarchive oder eine Gefährdung
der öffentlichen Sicherheit droht oder
- das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen
die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung
der Sperrung Entgelte für die in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen
nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und
die Sperrung nicht unverhältnismäßig ist, oder
- ein Tarif, der nur zur nicht gewerblichen Nutzung berechtigt, tatsächlich
gewerblich genutzt wird.
Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet.
8.3. Die Rechte von PriorMart aus §321 BGB bleiben unberührt.
9. Insolvenzschutz, Datensicherung, Notare
9.1. PriorMart versichert, die technisch und finanziell realisierbaren
Vorkehrungen zu treffen, um während der vereinbarten Archivierungsdauer
die durch den Kunden hochgeladenen Daten dauerhaft zu sichern und vor
unbefugtem Zugriff zu schützen.
9.2. Kann die PriorMart AG aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder
Überschuldung die Leistungen nicht mehr erfüllen, hat der
Kunden Anspruch auf die Herausgabe der Informationen, mit denen er im
Bedarfsfall selbstständig eine notarielle Prioritätserklärung
für eine von ihm hochgeladene Datei anfordern kann. Diese Informationen
umfassen u.a. Name und Adresse des Notars, Hinterlegungsdatum, Einzelblattnummer,
Bezeichnung des versiegelten Datenträgers. Diese Informationen
sind vertraulich zu behandeln und zu zustellen. Liegt ein berechtigter
Anspruch vor, sind die Informationen innerhalb von 60 Tagen ab Zugang
des Anspruchs zuzustellen. Die Anforderung der Informationen bedarf
der Schriftform.
9.3. Erlischt das Amt eines mit der Hinterlegung beauftragten Notars,
so werden dessen Geschäfte gemäß §58 BundesNotarOrdnung
(BNotO) durch einen Notar oder Notariatsverwalter fortgeführt.
Im Falle eines Notariatswechsels wird PriorMart den Kunden auf Anfrage
informieren.
10. Außerordentliche Kündigung durch PriorMart und
Schadenersatz
10.1. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a. der Kunde zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der
Rechnungsbeträge bzw. eines nicht unerheblichen Teils davon in
Verzug ist oder
b. PriorMart nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die PriorMart
zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit
des Kunden berechtigen oder
c. die Zahlungsunfähigkeit oder Kreditunwürdigkeit des Kunden
feststeht, weil z.B. ein Gesamtvollstreckungs-, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren
über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels
Masse abgelehnt worden ist.
11. Haftung von PriorMart
11.1. Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund und auch
für Verschulden bei Vertragsverhandlungen haftet PriorMart nur
bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung
ist insbesondere ausgeschlossen für Schäden, die sich aus
dem unvorhersehbaren und unverschuldeten Wegfall gesetzlicher Grundlagen,
aus nicht durch PriorMart zu vertretenden Materialfehlern, aus Materialverschlechterungen
durch Zeitablauf oder dem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ausfall
von Infrastruktur, insbesondere der Internet- und Telekommunikationsprovider,
sowie in- und ausländischer Internetbetreiber ergeben.
11.2. Im Übrigen haftet PriorMart, gleich aus welchem Rechtsgrund
und auch für Verschulden bei Vertragsverhandlungen nur bei schuldhafter
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung
des Vertragszweckes unverzichtbar sind. Die Haftung von PriorMart ist
auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.11.3.
PriorMart haftet grundsätzlich nicht für die Verfügbarkeit
von Soft- und Hardware zur Wiedergabe hinterlegter Dateien. Hinterlegt
der Kunde Dateien in einem verschlüsselten Format, stellt er PriorMart
von der Haftung für die Verfügbarkeit des Schlüssels
frei, insofern keine anderslautende Zusatzvereinbarung getroffen wurde.
11.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden
gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Insbesondere gilt die
Haftungseinschränkung nicht für Schäden an Leib, Leben
oder Gesundheit.
12. Höhere Gewalt
12.1. Sollte PriorMart die Erbringung einer Dienstleistung unmöglich
oder unzumutbar erschwert werden, verlängert sich die Frist zu
ihrer Erbringung auch bei bereits bestehendem Verzug angemessen, in
jedem Fall für die Dauer der Behinderung sowie für den sich
anschließenden Zeitraum der Wiederinbetriebnahme der betroffenen
Dienstleistung. Der höheren Gewalt stehen hoheitliche Eingriffe,
Streiks, Aussperrungen, Stromausfall und sonstige unvorhersehbare und
unverschuldete Ereignisse außerhalb der Einflußnahmemöglichkeit
von PriorMart gleich. Eine Haftung von PriorMart für währenddessen
verursachte Schäden und Folgeschäden besteht nicht.
Entsprechendes gilt für im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
durchgeführte technische Änderungen und Wartungsarbeiten,
über deren Zeitpunkt und Dauer PriorMart den Kunden nach Möglichkeit
vorab unterrichtet.
13. Sonstige Vereinbarungen
Diese Geschäftsbedingungen werden auf der Internetseite der PriorMart
frei zugänglich veröffentlicht. Änderungen an den Geschäftsbedingungen
durch PriorMart werden dem Kunden angezeigt und durch diesen ausdrücklich
genehmigt. Darüber hinausgehende Nebenabreden, Änderungen
und Ergänzungen dieses Vertrages sind aus Beweisgründen schriftlich
vorzunehmen.
Diese Geschäftsbedingungen werden zum unten genannten Datum der
letzten Änderung notariell hinterlegt. Die notarielle Hinterlegung
dient zum Nachweis des frühstmöglichen Inkrafttretens der
Geschäftsbedingungen.
Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von PriorMart ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten,
die nicht auf dem demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
PriorMart ist berechtigt, alle oder einzelne Vertragsverhältnisse
mit dem Kunden auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. PriorMart
wird den Kunden ausdrücklich auf die Übertragung hinweisen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, der Übertragung innerhalb einer
Frist von 4 Wochen zu widersprechen. Hierauf weist PriorMart ausdrücklich
mit Übertragungsmitteilung hin. Wenn der Kunden der Übertragung
innerhalb der Frist widerspricht, gilt das Vertragsverhältnis zum
Tag des Fristablaufs als gekündigt. Wenn der Kunde der Übertragung
nicht widerspricht, wird die Übertragung am Tag des Fristablaufes
wirksam.
Die im Vertrag geltenden Zahlungen und Zahlungsverpflichtungen gelten
als in Euro vereinbart, insofern keine anders lautende Vereinbarung
existiert.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise nichtig, unwirksam und /oder undurchführbar sein
oder werden, wird hierfür die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt.
Das Vertragsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des deutschen
Rechts mit Ausnahme der Bestimmungen seines internationalen Privatrechts.
Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit
dem Vertragsverhältnis ist Potsdam, wenn der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat. PriorMart ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage
zu erheben.
Letzte Änderung: 11.04.2008
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